
Honorar
und
Dauer der Behandlung
Liebe Patientinnen, liebe Patienten
Ferner möchte ich Sie auf folgende Aspekte der Erstattung
sowie die mögliche Dauer meiner Leistungen aufmerksam machen.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Die Kosten können dementsprechend auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können jedoch einen Erstattungsanspruch oder evtl. einen Teilerstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen.
Eine Behandlung in meiner Praxis wird Ihnen wie folgt berechnet:
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30 Minuten zu 45,- €
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60 Minuten zu 80,- €
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jede weitere angebrochenen 15 Minuten, die über die ersten 60 Minuten hinaus gehen, werden anteilig berechnet
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telefonische Beratung bis max. 15 Minuten, mit 15,- €
Die Länge einer einzelnen Behandlungssitzung richtet sich nach Ihrem Bedarf und dem Fortgang der Behandlung. Für einen Ersttermin mit Anamnese, Untersuchung und Beratung, sollten Sie zwischen 90 und 120 Minuten einplanen. Ein Termin zur Körperbehandlung kann, je nach gewähltem Therapieverfahren, zwischen 30 und 90 Minuten dauern. Da jede Behandlung individuell verläuft, kann die Therapiedauer jedoch variieren. Sofern aus therapeutischer Sicht eine Veränderung der Therapiedauer ersichtlich wird, informiere ich Sie umgehend.
Für Privatversicherte und Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker erstelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, Selbstzahler erhalten eine Rechnung für das Finanzamt.
Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Behandlers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Den Betrag für die naturheilkundlich erbrachten Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zahlen.
Die "Heilkundliche Tätigkeit" eines Heilpraktikers ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 (14) UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich für diese Tätigkeiten keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.
Terminausfall
Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen oder zu kurzfristig (<24h) abgesagt, kann der entstandene Ausfall vollständig in Rechnung gestellt werden.
